LRS
Kompetenzen im Bereich Lesen und Schreiben sind nicht nur für Kommunikation und Verständigung, sondern insbesondere auch für das Lernen von essenzieller Bedeutung. Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten in diesen Bereichen haben, müssen darum nach Erlass der Kultusministerkonferenz (BASS 14-01 Nr.1) gezielt gefördert werden.
Was heißt LRS?
Es handelt sich bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) um einen pädagogischen Befund. Die Schülerin/ der Schüler hat hier bestimmte Schritte des Schrift-Sprach-Erwerbs noch nicht (richtig) vollzogen. Durch gezielte Förderung sie/ er dabei unterstützt werden, diese nachzuholen.
Wie erkennen wir eine LRS?
LRS hat viele Gesichter und kann in unterschiedlichsten Ausprägungen und Varianten auftreten. Betroffene Schülerinnen und Schüler empfinden Schule und Lernen oft als anstrengend und belastend.
- Information: Wurde bereits eine Diagnose gestellt oder Fördermaßnahmen ergriffen, sollten Eltern uns am besten schon bei der Anmeldung ihres Kindes an unserer Schule in Kenntnis setzen.
- Beobachtung: Hinweise auf eine LRS können neben mangelnder Rechtschreibung oder fehlendem Leseverständnis beispielsweise auch Lernschwierigkeiten, Konzentrationsprobleme, oder ein allgemein langsames Arbeitstempo sein, die verhindern, dass das Leistungspotential voll entfaltet werden kann. Wir beobachten unsere Schüler und Schülerinnen darum in sämtlichen Lernzusammenhängen genau.
- Testung: Auch wenn gesetzlich keine allgemeine, standardisierte Testdiagnostik vorgeschrieben ist, durchlaufen alle neuen Schülerinnen und Schüler der Marienschule Mitte des ersten Halbjahres ein standardisiertes Testverfahren, das zusätzlich etwaige Auffälligkeiten abbildet und Förderschwerpunkte offenlegt.
Wie fördern wir Kinder mit LRS?
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben nicht den Anforderungen entsprechen, werden von uns zur Teilnahme an der LRS-Förderung eingeladen. In Ausnahmefällen können auch noch Schüler und Schülerinnen der Klassen 7 bis 10 teilnehmen. Die schulinterne LRS-Förderung setzt im 5. Jahrgang mit Beginn des 2. Halbjahres ein. In der Regel werden Fördergruppen aus 6 bis 10 Kindern gebildet und von einer Fachlehrkraft betreut. Grundlage des Förderunterrichts sind die individuellen Förderpläne, die für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin individuell erstellt werden.
An wen kann ich mich wenden?
Bei allen Fragen bzgl. LRS wenden Sie sich bitte an Frau Maike Rempe unter rp@marienschule-bielefeld.online.