Smartphoneordnung
An der Marienschule gilt ab dem Schuljahr 2025/26 ein Smartphone-Verbot für die Jahrgänge 5-10. Diese Entscheidung basiert auf unseren eigenen Beobachtungen sowie auf Ergebnissen aktueller Studien zu den Auswirkungen der Smartphone-Nutzung auf die Lernleistung der Schülerinnen und Schüler und das soziale Klima an der Schule.
Die ständige Reizüberflutung der Kinder und Jugendlichen durch die Nutzung von Smartphones in mittlerweile allen Lebensbereichen besorgt seit Langem Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen. Die zu beobachtenden Folgen sind Unkonzentriertheit, sinkende Lernleistungen, die Abnahme der Kreativität und ein spürbar aggressiveres soziales Klima. Diese Beobachtungen sind mittlerweile durch mehrere Studien, z.B. der Universität Augsburg, belegt und messbar gemacht worden. Diese zeigen, dass allein die Präsenz eines Smartphones die Konzentration und Leistungsfähigkeit einschränkt. Auch das soziale Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler wird durch Phänomene wie z.B. Cybermobbing verschlechtert, was wiederum Auswirkungen auf die Lernleistung hat. All diese Auswirkungen haben uns in unserer Entscheidung bestärkt, in den Jahrgängen 5-10 Smartphones im Schulalltag zu verbieten und auch die Nutzung der Ipads nur noch unter pädagogischer Begleitung zu erlauben. Wir gehen davon aus, dass sich die Schülerinnen und Schüler schnell an die neue Situation gewöhnen und bald selbst von den positiven Auswirkungen profitieren werden.
Begleitung der Mediennutzung durch unser Medienteam und die Medien-Scouts.
Da digitale Medien jedoch zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen gehören und ein Verbot keine Hilfestellung für einen sicheren Umgang mit diesen bietet, achten wir weiterhin darauf, den Schülerinnen und Schülern Orientierung in der digitalen Welt zu vermitteln. Unser geschultes Medienteam bietet gemeinsam mit den Medienscouts einerseits eine schülernahe Aufklärung über die Gefahren im Umgang mit sozialen Medien sowie andererseits die Eröffnung der Möglichkeiten, die die Digitalisierung ihnen bietet. Außerdem finden regelmäßig Informationsabende für Eltern und Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit der Polizei rund um das Thema statt. Auch die Lehrkräfte stehen immer in engem Austausch mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern, um wachsam gegenüber möglichen Problemen zu sein und frühzeitig zu reagieren. So machen wir unsere Schülerinnen und Schüler auch ohne Smartphone in der Schule fit für eine bewusste Nutzung der digitalen Möglichkeiten in ihrer Freizeit.
Klasse 5-10
- Es gilt ein generelles Nutzungsverbot von Smartphones auf dem gesamten Schulgelände, d.h. das Gerät bleibt den ganzen Unterrichtstag ausgeschaltet in der Schultasche, bzw. in den Fachräumen an dem für die Smartphones vorgesehenen Ablageort. In Notfällen kann über das Sekretariat telefoniert oder unter Aufsicht einer Lehrkraft das Smartphone genutzt werden.
EF-Q2
- Die Nutzung von technischen Geräten im Unterricht wird mit der jeweiligen Lehrkraft abgesprochen.
- Auf Kursfahrten werden den Schülern/ Schülerinnen Regelungen zur Nutzung von den begleitenden Lehrkräften mitgeteilt.
Klassenarbeiten und Klausuren
- Vor Klassenarbeiten und Klausuren sind alle Armbanduhren und alle internetfähigen Geräte ausgeschaltet auf dem Lehrerpult/ der Fensterbank zu deponieren.
Klassenfahrten und Kursfahrten
- Klasse 5 – 7: Auf Klassenfahrten dürfen Schüler/innen kein Smartphone mitnehmen.
- Jg. 8 – Q2: Auf Klassenfahrten/Kursfahrten werden den Schülern/ Schülerinnen Regelungen zur Nutzung des Smartphones von den begleitenden Lehrkräften mitgeteilt.
Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regeln zur Smartphone-Nutzung
- 1. Verstoß: Das Smartphone wird von dem/der Lehrer/in einbehalten und im Sekretariat hinterlegt. Es kann am Ende des Schultages abgeholt werden. Die Schüler/innen erhalten zusätzlich eine Information für die Eltern, die gegengezeichnet werden muss.
- 2. Verstoß: Das Smartphone kann nur von den Eltern persönlich abgeholt werden