Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
- Nach den Sommerferien und dieser langen Phase des Distanzlernens freuen wir Lehrerinnen und Lehrer uns wirklich, dass der Präsenzunterricht zum Regelfall werden soll. Angesichts der Lernrückstände und der Gefahr der Bildungsbenachteiligung scheint mir dieses mehr als sinnvoll. Zugleich müssen wir uns an ein Schulleben mit Einschränkungen und zugleich mit Herausforderungen gewöhnen. Es muss uns gelingen, dass wir den Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, aller Lehrkräfte und aller am Schulleben Beteiligten sicherstellen. Dies verlangt Respekt und Achtsamkeit. Priorität muss der Infektionsschutz haben. Dabei können wir in einer Schule nicht alle Einzelfälle diskutieren und vor dem Hintergrund dessen unterschiedliche Standpunkte zur Grundlage von Maßnahmen machen. Es geht vornehmlich darum, dass wir mit den SchülerInnen sinnvoll und gezielt möglichst im Präsenzunterricht– unter den Maßgaben der Schulmail des MSB vom 03. 08.2020 – arbeiten.
- Folgende Regelungen haben wir für unsere SchülerInnen zum geordneten Ablauf von Präsenzunterricht mit über 1000 SchülerInnen überlegt:
AHA an der Marienschule Bielefeld
Die wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von COVID -19 – Infektionen
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Die COVID-19 Pandemie stellt an uns immer noch große Herausforderungen. Wir müssen alle zusammen wachsam bleiben und gegenseitig auf uns aufpassen, um einen möglichst normalen Schulbetrieb zu ermöglichen und aufrecht erhalten zu können. Damit dies gelingt und wir die neu wiedergewonnen Freiheiten auch außerhalb der Schule (z.B. Vereinssport, Musikunterricht, etc.) auch beibehalten können, haben wir die wichtigsten Regeln, die nun an der Marienschule gelten, für euch zusammengestellt. Diese Regeln sind unbedingt einzuhalten. Weitere Regelungen und Details findet ihr im Hygieneplan auf der Schulhomepage.
Eure Lehrerinnen und Lehrer
Das AHA-Konzept
A – Abstand
- nicht in die Schule kommen bei Symptomen der COVID-19 Erkrankung (z.B. Husten, Fieber)
- mindestens 1,5m Abstand, wenn immer möglich, einhalten (auf den Gängen, in Pausen, auf dem Schulweg)
- immer rechts gehen
- alleine im WC-Raum (zur Entzerrung WC-Gang auch in der Unterrichtszeit)
- nach Jahrgängen getrennte Pausenbereiche beachten (Schulhofbereiche, Jahrgangsbretter Oberstufe)
- richtigen Eingang benutzen: Eingang Freitreppe (Jg. 5 – 9); Eingang Turm (EF, Q1, Q2)
H – Hygiene
- Hände beim Schulbeginn desinfizieren
- Hände oft waschen, insbesondere vor dem Essen
- Kein Körperkontakt (z.B. bei Begrüßungsritualen)
- Nicht ins Gesicht fassen
- Keine Alltagsgegenstände austauschen
A – Alltagsmaske
- Masken zum Fremdschutz grundsätzlich tragen
- Essen & Trinken: ohne Maske im Pausenbereich (draußen, nur mit mind. 1,5m Abstand)
- Zusätzliche „Maskenpausen“ möglich (mind. 1,5m Abstand)
Das ausführliche Hygienekonzept der Marienschule finden Sie unter www.marienschule-bielefeld.de
Zudem empfehle ich den Besuch der Homepage der Schulministeriums: www.schulministerium.nrw.de
Bitte beachten Sie/beachtet auch folgende Punkte:
- Ich bitte die Eltern darum, dass sie beim Transport ihrer Kinder den Abschnitt der Sieboldstraße meiden – auf dem Schulgelände kommt es oftmals zu einem unangemessenen Verkehrsaufkommen und leider infolgedessen bisweilen zu Unfallgefährdungen für die Kinder.
- Vor den Sommerferien habe ich Ihnen folgende Information zum Schulwegticket und Schülermonatsticket mitgeteilt: „Der Verkehrsträger OWL Verkehr GmbH hat mitgeteilt, dass im Schuljahr 2020/21 der Unterschiedsbetrag vom Schulwegticket zum Schülermonatsticket monatlich 6,20 € beträgt; im kommenden Schuljahr 2020/21 werden 11 Monate berücksichtigt. Der Zuzahlungsbetrag vom 68,20 € muss bis zum 01. 08.2020 auf folgendem Konto eingegangen sein:Konvent der Ursulinen
IBAN: DE42 4726 0307 0011 2408 02
BIC: GENODEM1BKCLeider ist der Unterschiedsbetrag von (zu) vielen noch nicht überwiesen worden. Ich bitte darum, dass dies jetzt umgehend geschieht! - Das MSB Düsseldorf hat jetzt weitere Informationen zum nunmehr geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dessen Umsetzung als Masernschutzgesetz in Schulen gegeben. Alle Lehrkräfte und das weitere Personal, die nach 1971 oder später geboren sind, haben den Nachweis der Masern-Impfungen zu erbringen. „Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen. Der Nachweis erfolgt durch eine Impfdokumentation (z.B. den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft). Gleiches gilt für bereits an der Schule befindliche Schülerinnen und Schüler. Bei bereits durchlaufener Masern-Erkrankung erfolgt der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (Immunitätsnachweis) Ist eine Impfung aufgrund medizinischer Gründe nicht möglich, erfolgt ebenfalls der Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis (Nachweis einer Kontraindikation). Bis FR 21.08.2020 haben alle SchülerInnen den Masernschutz durch Vorlage der Dokumente (s.0.) bei den Klassenlehrern*innen oder JGsleitern*innen nachgewiesen. Wir führen zum Nachweis dessen Listen.
- Der Ablauf für den 1. Schultag nach den Sommerferien ist wie folgt geplant:
Die Termin-Abfolge am ersten Schultag nach den Sommerferien: Mittwoch, 12. August 2020
Jg. 6 – 8
- 1. Std. Einschulung I
- 2. Std. Gottesdienst / Laufbahn
- 3.-4. Std. Einschulung II
- 5.-6. Std. Unterricht nach Plan(!)
Jg. 9
- 7.55 Uhr: Abholung d. d. Klassenlehrer
- 1. Std. Gottesdienst /Laufbahn
- 2.-4. Std. Einschulung
- 5.-6. Std. Unterricht nach Plan (!)
Jg. Q1/Q2
- 8.00 Uhr: Gottesdienst an der Laufbahn
- 2.-4. Std. Vollversammlung (Jg. Q1 gr. Aula/Jg. Q2 TURM)
- 5.-6. Std. Unterricht nach Plan (!)
EF
- 10.00 Uhr: Gottesdienst
- 4.-6. Std. Vollversammlung gr. Aula
- DO 13.08., 8.30 Uhr: Gottesdienst zur Einschulung der neuen 5er auf der Laufbahn – danach Einschulung bis ca. 11.15 Uhr
Uns allen zu Beginn dieses neuen Schuljahres Gesundheit und Zuversicht
Ihr/Euer
Günter Kunert