Der folgende Plan stellt eine Präzisierung bzw. eine Ergänzung des „Rahmen-Hygieneplans für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“ des Landeszentrums für Gesundheit NRW dar [1].
Hierbei stehen die besonderen Hygienemaßnahmen der Schule, die persönlichen- und die organisatorischen Vorkehrungsmaßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, im Vordergrund [2]. Wir bitten diese Maßnahmen unbedingt zu befolgen.
1. Hygienemaßnahmen der Schule
- Die zugänglichen Bereiche des Gebäudes wurden einer Grundreinigung mit Oberflächendesinfektion durch unsere Reinigungsfirma PLURAL unterzogen.
- Zusätzlich zu dem obligatorischen Reinigungsplan (3x wöchentlich Wischen, 2x wöchentlich Kontaktflächen reinigen, Sanitäranlagen täglich reinigen) werden nun alle Handkontaktflächen (wie Tische, Türklinken, etc.) täglich feucht gereinigt und desinfiziert.
- Alle WCs sind mit Seifenspendern und Einmalpapiertüchern ausgestattet. Zusätzlich ist eine Handdesinfektion möglich.
- Am Eingang des Gebäudes und in den zur Benutzung freigegebenen Gängen steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Nach jeder Unterrichtseinheit desinfizieren Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich die genutzten Tischflächen, Türklinken und, sofern genutzt, die PC-Tastatur, die Maus und den Tafelstift. Nur der LehrerIn nutzt die Tafel.
2. Persönliche Maßnahmen
- Personen, die Symptome der COVID-19 Erkrankung zeigen (z.B. Husten, Fieber) [3], dürfen das Schulgebäude nicht betreten.
- Es gilt die Schutzmaskenpflicht des Landes NRW. Auf den Wegen zu den Unterrichtsräumen im Schulgebäude ist ebenfalls eine Maske zu tragen.
- Vor dem Betreten des Schulgebäudes sollten die Hände desinfiziert werden.
- Es ist die Husten- und Nieß-Etikette (in die Armbeuge) zu beachten.
- Auf Begrüßungsrituale wie z.B. Händeschütteln sollte verzichtet werden.
- Eine gemeinsame Nutzung von Alltagsgegenständen (Trinkflachen, etc.) ist zu vermeiden.
- Eine Abstandswahrung von mindestens 1,5m ist zu jeder Zeit einzuhalten. Warten Sie ggfs. an Engstellen in Fluren (z.B. Anfang I-Trakt) und an Türdurchgängen.
- Um die Abstandregeln einzuhalten, gehen Sie bitte im Gebäude, besonders im I- und W-Trakt, immer ganz rechts an der Wand entlang mit Abstand zum Vorangehenden.
- Das WC darf nur einzeln betreten werden. Warten Sie ggfs. vor der Tür.
- Waschen Sie sich möglichst oft die Hände (unbedingt nach dem Toilettengang, 20s- 30s). Handdesinfektion ist ebenfalls in allen WCs vorhanden.
3. Organisatorische Maßnahmen
- Ein Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist ausschließlich über den Zugang unter dem Turm möglich (immer die rechte Tür nehmen).
- Um Laufwege von Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude besser zu kontrollieren und die Anzahl an zu dekontaminierenden Flächen zu reduzieren, sind zunächst folgende Gebäudeteile gesperrt: das gesamte Erdgeschoss, der Keller, der naturwissenschaftliche Trakt, das hintere Treppenhaus des Altbaus. Im Notfall (z.B, bei einem Brand) ist ein Durchgang durch diese Bereiche aber jederzeit möglich.
- Ein Aufenthalt im Lehrerzimmer sollte unter Beachtung der Abstandsregeln so kurz wie möglich sein.
- Es wird in so kleinen Schülergruppen unterrichtet, dass der Mindestabstand zwischen Menschen von 1,5m im Unterrichtsraum zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Dazu hat die Schule ein Raumnutzungskonzept erarbeitet. Die maximale Anzahl der im Raum zugelassenen Schülerinnen und Schüler findet sich auf einem Zettel an der Tür des Unterrichtsraums.
- Um eine Begegnung von größeren Schülergruppen im Schulgebäude zu vermeiden, gibt es versetze Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts.
- Schülergruppen werden zur angekündigten Unterrichtszeit von ihrem Fachlehrer oder ihrer Fachlehrerin am Eingang unter dem Turm in Empfang genommen. Hier wird die Anwesenheit kontrolliert. Danach gehen sie unter Wahrung des Mindestabstandes in ihren Unterrichtsraum (I-, W-Trakt oder 2. OG).
- Im Unterrichtraum sitzen SchülerInnen und LehrerInnen nur auf den gekennzeichneten Plätzen (Tische dürfen nicht verschoben werden, da sonst die Abstände nicht mehr eingehalten werden!). Die Platzkennung (z.B. I 107-Platz1) wird in die Anwesenheitsliste übernommen. Diese Maßnahme dient der Nachverfolgbarkeit des Kontaktes bei einer möglichen Infektion an unserer Schule. Die Liste wird nach Ende des Unterrichts von der Lehrkraft ins Schulbüro gebracht.
- Mindestens einmal pro Stunde müssen die Unterrichtsräume durch die Lehrkraft stoßgelüftet werden.
- Nach dem für 120 Minuten geplanten Unterricht in Q2 verlassen die SchülerInnen umgehend das Schulgelände. Es sind keine Pausen auf dem Schulgelände möglich. Aufgrund der versetzten Start- und Endzeiten ist die Unterrichtszeit in jedem Falle einzuhalten, da wir im Schulhaus Kontaktaufnahmen unbedingt vermeiden müssen.
Quellen
- [1] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster- Hygieneplan/2015-08-18—Muster-Hygieneplan-fuer-Schulen-_LZG-NRW_.pdf (Letzter Aufruf: 20.04.2020)
- [2] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv- 2020/200418/index.html (Letzter Aufruf: 20.04.2020)
- [3] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2 (Letzter Aufruf 20.04.2020)
Stand: 24.04.2020 (Gö)