Verantwortlicher Umgang mit dem Smartphone

Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, sie sind Teil unserer Lebensrealität geworden: sie erfüllen mittlerweile viel mehr Funktionen als nur Telefonieren und Nachrichten schreiben. Sie dienen der Recherche, auf ihnen lässt sich die Tageszeitung lesen, sie sind Terminplaner und Organizer und bieten die Chance für einen produktiven und kreativen Umgang. Vor einer solchen Entwicklung können und wollen wir uns als Schule nicht verschließen.

Doch die problemlose Abrufbarkeit von Informationen und die technischen, mobil verfügbaren Möglichkeiten machen aus Kindern und Jugendlichen noch keine kompetenten Anwender. Der verantwortungsvolle und sichere Umgang mit Medien muss erst erlernt werden. Es bedarf der Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Die Ordnung zur Smartphone – Nutzung leistet hierzu einen Beitrag.

Gemeinsam handeln

Wir möchten gemeinsam für eine gute Schule einstehen. Die Umsetzung der Smartphone – Ordnung fordert alle: Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern.

Ordnung zur Smartphone-Nutzung an der Marienschule

Regeln

Klasse 5 – 7:

  • Es gilt ein generelles Nutzungsverbot von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten (z.B. Smartwatch) auf dem gesamten Schulgelände, d.h. das Gerät bleibt den ganzen Unterrichtstag ausgeschaltet in der Schultasche. In Notfällen kann über das Sekretariat telefoniert werden.
  • Auf Klassenfahrten ist ein Smartphoneverbot angestrebt, wird aber mit den Eltern auf dem Elternabend zur Klassenfahrt abgestimmt

Klasse 8 – 10:

  • Die Nutzung des Smartphones oder anderer mobiler Endgeräte ist nurnach dem Beenden des Unterrichts in den Pausen erlaubt:
    9.30  – 9.45 Uhr und 11.15 – 11.35 Uhr
  • Mit dem Schellen zum Unterrichtsbeginn müssen die Smartphones ausgeschaltet in die Tasche zurückgelegt werden.
  • Die Wiedergabe von Musik ist nur mit Kopfhörern erlaubt.
  • Auf Klassenfahrten ist das Mitnehmen der Smartphones erlaubt, allerdings sollen auch hier Vereinbarungen zur Nutzung während der Klassenfahrt mit den Eltern getroffen werden.

Oberstufe:

  • siehe Klasse 8 – 10
  • Auf Kurs- und Jahrgangsfahrten ist die Mitnahme von Smartphones erlaubt.

Klassenarbeiten und Klausuren:

  • Vor Klassenarbeiten und Klausuren sind alle internetfähigen Geräte ausgeschaltet auf dem Lehrerpult/ der Fensterbank zu deponieren.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

1. Verstoß:

Das Smartphone wird von Lehrer/in einbehalten und im Sekretariat hinterlegt. Es kann am Ende des Schultages abgeholt werden: 13.05 Uhr oder 15.30 Uhr

2. Verstoß:

Es gilt dieselbe Regelung wie bei 1, Eltern erhalten aber zusätzlich eine Information, die gegengezeichnet werden muss.

3. Verstoß:

Das Smartphone wird einbehalten. Die Eltern müssen es am Ende des Schultages abholen.

Bei Verdacht einer Straftat: Von der Schule wir die Polizei eingeschaltet.

Anmerkungen

Wusstest du eigentlich, dass nicht nur Schläge und Tritte Körperverletzung sind und Straftaten darstellen, sondern auch:

  • das Filmen und Fotografieren von gewalttätigen Szenen und das anschließende Herumzeigen, auch wenn du nicht selbst Gewalt angewandt hast?
  • das heimliche Fotografieren von Personen, das Herunterladen von Gewalt verherrlichenden oder demütigenden Fotos/ Videos aus dem Internet und das anschließende Herumzeigen und Weiterleiten?
  • das Verfassen und Weiterleiten von beleidigenden Texten?
  • auch das Tauschen von Dateien (Musik, Bilder, Video) strafbar sein kann.