Grundlagen zum Distanzlernen an der Marienschule (Aktualisierung)
Die ‚zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß §52 SchulG“ bildet die rechtliche Grundlage für die Verankerung des Distanzunterrichts neben den herkömmlichen Formen des Präsenzunterrichts.[1] Für das Schuljahr 2020/21 wird der Distanzunterricht – sowohl in analoger wie auch in digitaler Form- als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Für die Marienschule Bielefeld [...]