Das Verhalten aller Beteiligten während der Pausen soll dazu beitragen,

  • die körperliche und geistige Entspannung von Lernenden und Lehrenden zu ermöglichen;
  • die Verletzungs- und Unfallgefahr so gering wie möglich zu halten;
  • eine Verschmutzung oder Beschädigung des Schulgebäudes, der Räumlichkeiten und des Mobiliars zu vermeiden.

Um das gewährleisten zu können, sind die folgenden Regelungen zu beachten.

Allgemeines

Alle Schülerinnen und Schüler halten sich während aller Pausen auf dem nachfolgend umschriebenen Pausengelände auf.

Auf dem gesamten Schulgelände besteht striktes Rauchverbot.

Schulein- und ausgänge

Die Schule wird von allen Schülerinnen und Schülern — auch nach Unterricht im I- und W-Trakt — bis 14.00 Uhr durch den Eingang unter dem Turm betreten oder verlassen. Erst nach 14.00 Uhr darf der Eingang durch die Klosterpforte genommen werden.

Das Schulgebäude wird während der Pausen nur durch die Tür auf der Südseite des Haupthauses [Freitreppe] oder durch die Tür am östlichen Ende des Kellerganges im Haupthaus verlassen und betreten.

Das Pausengelände (Außenbereiche)

Das Pausengelände umfasst ausschließlich

  • den Teerplatz;
  • die Rasenfläche zwischen Teerplatz und Schulgebäude;
  • den Sportplatz;
  • den Platz vor der großen Sporthalle;
  • den Rasenhang oberhalb von Sportplatz und Laufbahn;
  • den Schulgarten.

Ausdrücklich nicht zum Pausengelände gehören also:

  • der gesamte Bereich neben und hinter der großen Sporthalle;
  • die Umgebung des Anbaus;
  • die Flächen und Parkplätze am ehem. Internat und dem Wirtschaftstrakt;
  • der gesamte Eingangsbereich zum Schulgelände einschließlich der Rasenflächen und des Parkplatzes mit Fahrradständern;
  • der Bereich unter und neben dem Turm.

Das Verlassen des hier umschriebenen Pausengeländes während der Unterrichtszeit ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur mit schriftlicher Genehmigung durch eine Lehrkraft [in der Regel der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers] gestattet; Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände in Freistunden und während der Pausen ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen.

Das Pausengelände (Innenbereiche)

Im Schulgebäude umfasst das Pausengelände die folgenden Bereiche:

  • die Cafeteria;
  • den Kellergang;

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht aufhalten

  • in Klassenräumen [während der 20-Minuten-Pause];
  • in den Fluren [EG, 1. und 2. OG] des Haupthauses [während der 20-Minuten-Pause];
  • im Treppenhaus des gesamten Anbaus;
  • im Bereich des 3. Obergeschosses des Haupthauses [an der Ausweichklasse, vor der Aula];
  • im I- und W-Trakt.

Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II [EF, Q1 und Q2] stehen zusätzlich folgende Bereiche zur Verfügung:

  • die SchülerMedienRäume im Haupthaus (K) und der Oberstufenraum im Keller;     die Sitzgruppen im I-und W-Trakt;
  • die Eingangshalle.

Weitere Regelungen

  • Die diensthabenden Schulsanitäter halten sich in den großen Pausen in der Halle vor der Kirche im 1. Obergeschoss auf.
  • Der Aufzug darf nur von gehbehinderten Schülerinnen und Schülern benutzt werden.
  • Aus Sicherheitsgründen sind im Schulgebäude Rennen und jede Form von Ballspielen verboten; das gilt auch für das Kicken mit anderen Gegenständen.
  • Abfall jeder Art ist in entsprechend vorgesehene Behälter in den Klassenräumen bzw. auf den Fluren zu entsorgen. Für umfangreichere Papierabfälle ist die „Blaue Tonne“ im Keller zu benutzen.
  • Handys/ Smartphones etc. dürfen nur in den Pausen   genutzt werden.

Diese Pausenordnung wurde von der Schulkonferenz beraten, am 06. Februar 2007 in Kraft gesetzt und am 20. Juni 2012 bestätigt.