Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern erreichte uns die Nachricht des Gesundheitsamtes Bielefeld, dass 2 Schülerinnen unserer Schule positiv auf SARS-COVID-19 getestet worden sind. Die Liste der Kontaktaufnahmen mit den Sitzplätze und allen notwendigen Informationen gehen gleich an das Gesundheitsamt Bielefeld. Ich gehe davon aus, dass Kurse in Q2 und Einzelschüler/innen des 5. Jahrgangs in Quarantäne geschickt werden. Darüber entscheidet das Gesundheitsamt, mit dem wir im Interesse des Infektionsschutzes unserer Schüler/innen und Lehrer/innen vertrauensvoll im Sinne der Amtshilfe zusammenarbeiten. Die von Quarantänemaßnahmen betroffenen Familien werden darüber postalisch oder telefonisch vom Gesundheitsamt informiert. Wir versuchen, die SuS durch bekannte Formen des Distanzlernens auf dem Stand des Unterrichts zu halten – so gut das geht.

Da auch Kollegen/innen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, kommt es zu Vertretungsunterricht, „Lernen auf Distanz“ und ggf. zu Unterrichtsausfall.

Besonders wichtig ist:

  1. Sobald grippeähnliche Symptome erkennbar sind, muss der Schüler/die Schülerin zuhause bleiben; Klärung verschafft nur der Arztbesuch mit ggf. Testung.
  2. Beachtet bitte alle Regelungen des Hygienekonzeptes, besonders die Aufenthaltsbereiche in den Pausen, die Maskenpflicht und die Reduzierung der Kontaktaufnahmen.
  3. Falls Ihr Kind in Quarantäne gestellt wird, bitten wir um Benachrichtigung an die Schule und Vorlage der Quarantäneanordnung (Kopie) zur Entschuldigung.
  4. Zu besseren Trennung der Jahrgänge in den Pausenbereichen gelten ab MO 23.11.2020 folgende Pausenbereiche in der SEK II:
    • Turmbereich – EF;
    • Schranke am Fahrradständer Q1;
    • Terrasse am I-Trakt – Q2.
    • Wir müssen die Begegnungen deutlich entzerren!
  5. Auch bei Klausuren und Klassenarbeiten gilt ab sofort die Maskenpflicht, wir müssen das Infektionsrisiko und die Quarantänefälle minimieren – dies geht nur mit einer verantwortungsvollen Disziplin! Wir werden die Arbeitszeit als Ausgleich verlängern (ab der 2. Arbeitsstunde + 5 Minuten pro Stunde).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr/Euer
Günter Kunert

Von Published On: 20. November 2020Kategorien: Elternbriefe