Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wichtige Informationen zum Sportunterricht vom 07.12.2020 bis 30.01.2021:
Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld hat am DO 03.12.2020 wegen des derzeit sehr dynamischen Infektionsgeschehens verfügt, dass alle städtische Sportstätten für den Schwimm- und Sportunterricht ab JG 8 befristet bis zum 30.01.2021 nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Diese Verfügung gilt nicht für abiturrelevante Prüfungen. Die Verfügung des OB endet mit dem Satz:“ Die Ersatzschulträger werden dringend gebeten, sich dieser Verfügung in Ausübung ihres Hausrechts anzuschließen.“ Schulträger, Schulleitung und die Fachschaft Sport schließen sich dieser Verfügung an!
Für den Sportunterricht bis zum Ende des Halbjahres heißt das:
- Die Jahrgänge 5, 6, 7 wird weiterhin Sportunterricht nach Plan haben.
- In den Jahrgängen 8 und 9 werden die Randstunden (1./2. oder 5./6. bzw. 8./9.) entfallen. In den Stunden in der Mitte des Tages werden Alternativangebote ohne Nutzung der Sportstätte in der Natur oder in einem Raum durchgeführt (Walking-Programme oder Sportliches mit Bewegungsanteilen). Dazu sollen die Schüler*innen wetterfeste Kleidung (Regen-, Winterjacke) mitbringen.
- In den Jahrgängen EF-Q2 wird projektorientiert ggf. im Distanzlernen an den Unterrichtsvorhaben weitergearbeitet. Die Leistungen aus dieser Projektphase sind beurteilungsrelevant. Die Sportkollegen/in sprechen individuell Präsenz- und Distanzphasen mit ihren Kursen ab. Diese Phasen können nach Absprache mit dem Fachlehrer zuhause als Distanzlernen oder in der Schule stattfinden.
- Die Sportleistungskurse in Q1 und Q2 finden aufgrund der Prüfungsrelevanz für das Abitur wie gewohnt nach Plan statt.
Diese Maßnahmen zur Umsetzung der Verfügung des OB vom 03.12. sind in Kooperation von Schulleitung, FS-Sport, Hygienebeauftragten und dem Stundenplanteam entstanden und gelten bis zum 30.01.2021.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kunert