Hygieneplan der Marienschule Bielefeld zur Vermeidung von COVID-19-Infektionen

Der folgende Plan stellt eine Präzisierung bzw. eine Ergänzung des „Rahmen-Hygieneplans für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“ des Landeszentrums für Gesundheit NRW dar [1]. Er konkretisiert die „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW“ [2].

Der bisherige Hygieneplan der Marienschule Bielefeld vom 24.04.2020 [3] war vornehmlich für die ausschließliche Beschulung des Q2-Abschlussjahrgangs ausgelegt wird durch das vorliegende Dokument ersetzt. Der neue Plan trägt der erhöhten Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude Rechnung. Hierbei stehen die besonderen Hygienemaßnahmen der Schule, die persönlichen- und die organisatorischen Vorkehrungsmaßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, im Vordergrund [4]. Wir bitten diese Maßnahmen unbedingt zu befolgen.

1. Hygienemaßnahmen der Schule

  • Die zugänglichen Bereiche des Gebäudes wurden einer Grundreinigung mit Oberflächendesinfektion durch unsere Reinigungsfirma PLURAL unterzogen.
  • Zusätzlich zu dem obligatorischen Reinigungsplan (3x wöchentlich Wischen, 2x wöchentlich Kontaktflächen reinigen, Sanitäranlagen täglich reinigen) werden nun alle Handkontaktflächen (wie Tische, Türklinken, etc.) täglich feucht gereinigt und desinfiziert.
  • Alle WCs und zugängliche Waschbecken in Klassenräumen oder Fachräumen sind mit Seifenspendern und Einmalpapiertüchern ausgestattet.
  • An den Eingängen des Gebäudes und in den WCs steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Wird ein Raum an einem Tag von verschiedenen Lerngruppen genutzt (dies ist nur in der Sekundarstufe 2 der Fall), muss nach jeder Unterrichtseinheit die Lehrerin oder der Lehrer die genutzten Tischflächen, die Türklinken und, sofern genutzt, die PC-Tastatur, die Maus und den Tafelstift desinfizieren.

2. Persönliche Maßnahmen

  • Personen, die Symptome der COVID-19 Erkrankung zeigen (z.B. Husten, Fieber) [5], dürfen das Schulgebäude nicht betreten.
  • Es gilt die Schutzmaskenpflicht des Landes NRW. Bei Bewegungen im Schulgebäude und im Unterrichtsraum ist eine Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) zu tragen, da hier der Mindestabstand von 1,5m eventuell unterschritten werden könnte. Auf dem Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Hierbei ist drauf zu achten, dass die Maske nur an den Befestigungsbändern berührt wird, da die Maskenfläche kontaminiert sein könnte [3].
  • Vor dem Betreten des Schulgebäudes sollten die Hände desinfiziert werden. Alternativ kann auch das Waschbecken im Klassenraum (sofern vorhanden) genutzt werden.
  • Es ist die Husten- und Nieß-Etikette (in die Armbeuge, Abwenden von anderen Personen) zu beachten.
  • Berührungen der eigenen Nase, der Augen und des Gesichts sind zu vermeiden.
  • Auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen sollte verzichtet werden.
  • Eine gemeinsame Nutzung von Alltagsgegenständen (Lineale, Taschenrechner, Stifte, Trinkflachen, etc.) ist zu vermeiden.
  • Eine Abstandswahrung auf dem gesamten Schulgelände von mindestens 1,5m ist zu jeder Zeit einzuhalten. Warten Sie ggfs. an Engstellen in Fluren (z.B. Anfang I-Trakt) und an Türdurchgängen.
  • Um die Abstandregeln einzuhalten, gehen Sie bitte im Gebäude, besonders im I- und W-Trakt und in Treppenhäusern, immer ganz rechts an der Wand entlang mit Abstand zum Vorangehenden.
  • Das WC darf nur einzeln betreten werden. Es muss ggfs. vor der Tür gewartet werden.
  • Möglichst oft die Hände (unbedingt nach dem Toilettengang, 20s- 30s) waschen! Handdesinfektion ist ebenfalls in allen WCs vorhanden.
  • Zur Wahrung der Abstandsregeln beim Betreten und Verlassen von Unterrichts- oder Prüfungsräumen gilt folgendes: das Betreten von Unterrichts- oder Prüfungsräume erfolgt einzeln. Zuerst werden die Plätze besetzt, die am weitesten vom Eingang entfernt sind. Danach wird nacheinander aufgefüllt. Beim Verlassen des Raums verlassen die SchülerInnen nacheinander in umgekehrter Reihenfolge den Raum, d.h. der/die SchülerIn, der dem Ausgang am nächsten sitzt beginnt.

3. Organisatorische Maßnahmen

  • Der Unterricht erfolgt in halbierten Klassen- bzw. Kursstärken.
  • Klassen der Sekundarstufe 1 haben immer in festen Gruppen Unterricht und bleiben den ganzen Schultag im selben Raum. Es gibt keinen Nachmittagsunterricht.
  • Ein Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt über den zugewiesenen Ein- bzw. Ausgang (Turm oder Freitreppe). An den Zugängen gibt es Aufsichten.
  • Um Laufwege von SchülerInnen im Schulgebäude besser zu kontrollieren und die Anzahl an zu dekontaminierenden Flächen zu reduzieren, ist das Kellergeschoss gesperrt. Im Notfall (z.B. bei einem Brand) ist ein Durchgang durch diese Bereiche aber jederzeit möglich.
  • Ein Aufenthalt im Lehrerzimmer sollte unter Beachtung der Abstandsregeln so kurz wie möglich sein.
  • Die Unterrichts- oder Prüfungsräume sind so hergerichtet, dass der Mindestabstand zwischen Menschen von 1,5m auf den Sitzplätzen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Dazu hat die Schule ein Raumnutzungskonzept erarbeitet. Beim Verlassen des Sitzplatzes (z.B. Toilettengang, Betreten und Verlassen des Raums) ist eine Maske zu tragen, da hier der Mindestabstand unterschritten werden könnte.
  • Unterrichts- und Prüfungsräume werden unter Wahrung der Abstandsregeln nacheinander betreten (siehe unter 2.).
  • Um eine Begegnung von größeren Schülergruppen im Schulgebäude zu vermeiden, gibt es versetze Anfangs-, End- und Pausenzeiten des Unterrichts für die einzelnen (Teil-)Jahrgänge.
  • Zum Beginn ihres Schultages gehen sie SchülerInnen selbstständig durch den zugewiesenen Eingang auf direktem Weg unter Wahrung des Mindestabstandes in ihren Unterrichtsraum. Dort wartet die unterrichtende Lehrkraft (sie ist mindestens 15 Minuten vor Beginn vor Ort).
  • Im Unterrichtraum sitzen SchülerInnen und Lehrkräfte nur auf den gekennzeichneten Plätzen (Tische dürfen nicht verschoben werden, da sonst die Abstände nicht mehr eingehalten werden!). Die Anwesenheit wird kontrolliert und dabei die Platzkennung (z.B. I 107-Platz1) in die Anwesenheitsliste übernommen. Diese Maßnahme dient der Nachverfolgbarkeit des Kontaktes bei einer möglichen Infektion an unserer Schule. Die Liste wird nach Ende des Unterrichts von der Lehrkraft ins Schulbüro gebracht.
  • Mindestens alle 20 Minuten und in den Pausen müssen die Unterrichtsräume durch die Lehrkraft durchlüftet werden.
  • Auf Gruppen- und Partnerarbeiten (d.h. auch Schülerexperimente in den Naturwissenschaften) wird verzichtet. Nur der LehrerIn nutzt die Tafel.
  • Die Pausen verbringen die Klassen der Sekundarstufe 1 unter Aufsicht der zuvor unterrichten und danach unterrichtenden Lehrkraft in dem zugewiesenen Pausenbereich. Sie nutzen dabei auch die zugewiesenen Ein- und Ausgänge. Dort erfolgt auch der Lehrkraftwechsel. Eine Klasse soll niemals alleine gelassen werden. Bei starkem Regen bleiben alle im Klassenraum. Der Lehrkraftwechsel erfolgt dort.
  • Die Kurse der Sekundarstufe 2 werden nach Ende des Unterrichts von der unterrichtenden Lehrkraft in den zugewiesenen Pausenbereich geführt. Dort wartet schon die danach unterrichtende Lehrkraft und geht nach Ende der Pause mit den SchülerInnen in den Kursraum. Bei starkem Regen wechseln die SchülerInnen selbstständig unter Wahrung der Abstandsregeln auf direktem Weg den Raum.
  • Freistunden in der Sekundarstufe 2 sollen möglichst außerhalb des Schulgeländes verbraucht werden. Alternativ steht ein Arbeitsraum zur Verfügung, der unter Beachtung der Hygienevorgaben genutzt werden kann.
  • Am Ende ihres Schultages verlassen die SchülerInnen der Sekundarstufe 2 umgehend das Schulgelände. Ein Verweilen auf dem Schulgelände ist nicht möglich. Klassen der Sekundarstufe 1 werden durch die Lehrkraft zum Schultor gebracht.
  • Lehrerinnen und Lehrer erhalten eine Checkliste mit den wichtigsten von Ihnen durchzuführenden Hygienemaßnahmen. Diese muss nach jeder Unterrichtseinheit unterschrieben und im Schulbüro abgegeben werden.

4. Quellen

[1] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-   Hygieneplan/2015-08-18—Muster-Hygieneplan-fuer-Schulen-_LZG-NRW_.pdf (Letzter Aufruf: 20.04.2020)

[2] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/Anlage-2-Hinweise-und-Verhaltensempfehlungen-fuer-den-Infektionsschutz-an-Schulen-im-Zusammenhang-mit-Covid-19.pdf, Letzter Aufruf 07.05.2020)

[3] https://marienschule-bielefeld.de/hygieneplan-vermeidung-covid-19-infektionen/ (Letzter Aufruf: 07.05.2020)

[4] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv- 2020/200418/index.html (Letzter Aufruf: 20.04.2020)

[5] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2 (Letzter Aufruf 20.04.2020)

Von Published On: 3. Juni 2020Kategorien: Allgemein