Die ‚zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß §52 SchulG“ bildet die rechtliche Grundlage für die Verankerung des Distanzunterrichts neben den herkömmlichen Formen des Präsenzunterrichts.[1] Für das Schuljahr 2020/21 wird der Distanzunterricht – sowohl in analoger wie auch in digitaler Form- als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Für die Marienschule Bielefeld ergeben sich daraus folgende pädagogische und organisatorische Konsequenzen:

Grundsätze

Grundsätzlich stellt der Distanzunterricht eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform dar. Die Lehrerinnen und Lehrer der Marienschule Bielefeld gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige pädagogisch-didaktische Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht in gleichem Maße wie beim Präsenzunterricht verpflichtet.[2] Der Unterricht in Präsenz und Distanz findet auf der Grundlage der geltenden Kernlehrpläne und schulinternen Curricula statt.

Distanzunterricht findet statt, wenn

  • einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund verordneter Quarantäne nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen
  • für einzelne Lerngruppen, die infolge der Durchführung des Infektionsschutzes vom Präsenzunterricht ausgeschlossen sind
  • die Schule vollständig geschlossen wird
  • einzelne Lehrerinnen und Lehrer aufgrund ärztlicher Atteste oder verordneter Quarantäne nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen

Das Lernen auf Distanz berücksichtigt grundsätzlich die spezifischen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und richtet sich unter Anderem nach

  • dem Alter der Schülerinnen und Schüler
  • der Klassen- oder Jahrgangsstufe
  • dem Erfahrungsgrad mit eigenverantwortlichen und selbstständigen Lernprozessen
  • dem Lern- und Arbeitsumfeld der Schülerinnen und Schülern sowie deren technischer Ausstattung

Ziel des Distanzunterricht ist, den fachlichen und sozialen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und den Bildungserfolg zu garantieren. Dabei ergänzen und unterstützen sich die Phasen des Präsenzunterrichts und möglichen Distanzunterrichts.

Organisation des Distanzunterrichts

Lehr- und Lernprozesse im Schuljahr 2020/21 sind bewusst so zu gestalten, dass sie didaktisch und methodisch nicht ausschließlich auf Phasen des Präsenzunterrichts ausgerichtet sind. Im Gesamtkollegium sowie in den jeweiligen Fachschaften der Marienschule Bielefeld erfolgen bindende Absprachen zu den Grundsätzen des Distanzlernens.[3] Dabei werden insbesondere fachdidaktische, methodische und pädagogische Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Das von der Marienschule Bielefeld entwickelte Medienkonzept bildet dabei einen weiteren Baustein zur fachlichen Arbeit. Die Lehrerinnen und Lehrer tauschen sich regelmäßig über die Grundsätze des Distanzlernens aus. Dieses Feedback ist ein zentraler Faktor der Qualitätssicherung und Standardsetzung an der Marienschule Bielefeld. In den allgemeinen Lehrerkonferenzen sind die Grundlagen des Distanzlernens ein fester inhaltlicher Bestandteil, die jeweiligen Fachschaften sind mit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 beauftragt worden, die fachspezifischen Standards für das Distanzlernen festzuschreiben. Grundsätzlich bleibt dieser Auftrag für das gesamte Schuljahr bestehen, so dass die fachlichen Vereinbarungen einer stetigen Überprüfung und möglichen Anpassung ausgesetzt sind. Die technischen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Arbeitsplatzbedingungen wurden erhoben, um die Ausgangssituation der häuslichen Lernumgebung zu kennen und darauf ggf. individuell reagieren zu können.

Die Marienschule Bielefeld hat sich auf folgende Rahmenbedingungen im Falle des Distanzlernens geeinigt:

  • die Marienschule arbeitet mit den Anwendertools Nextcloud und MS-Teams
  • der Distanzunterricht findet in der Regel im Rahmen des Stundenplanes statt
  • die Lernzeit im Distanzlernen entspricht dem Umfang der Lernzeit im Präsenzunterricht
  • die Kommunikationswege sind für alle Beteiligten transparent und dienen ausschließlich schulischen Anforderungen
  • die Schule kann im Einzelfall schulische Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen
  • die Verwendung von Dienstgeräten ist für das Schuljahr 2020/21 avisiert
  • für die Schülerinnen und Schüler besteht Schulpflicht für die Teilnahme am Distanzunterricht; im Falle von Krankheit oder Abwesenheit gilt das gleiche Entschuldigungsverfahren wie im Präsenzunterricht
  • die Lehrerinnen und Lehrer werden regelmäßig in der Anwendung der Tools geschult, einzelne Kolleginnen und Kollegen stehen als Ansprechpartner für technische Fragen bereit (Medienteam)

Die Phasen des Präsenzunterrichts dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit den Maßgaben des Distanzlernens bekannt zu machen und sie mit den inhaltlichen wie technischen Anforderungen vertraut zu machen.

Leistungsbewertung

Die Fachschaften haben zu Beginn des Schuljahres 2020/21 den Auftrag erhalten, die Grundsätze der Leistungsbewertung für die Phasen des Lernens auf Distanz anzupassen und zu standardtisieren. Grundlage hierfür bilden die gesetzlichen Vorgaben.[4] Gegebenenfalls sind auch die Leistungsanforderungen für die Phasen des Präsenzunterrichts zu modifizieren.[5] Die Leistungsanforderungen für das Distanzlernen sind mit den Schülerinnen und Schülern transparent zu kommunizieren und im Curriculum zu verankern.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Inhalte des Distanzunterrichts sind genauso Gegenstand von schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfungen wie Inhalte aus dem Präsenzunterricht. Darüber hinaus können die Fachkonferenzen weitere für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung ermöglichen.[6]

Schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfungen finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Die Fachkonferenzen können jedoch auch alternative gleichwertige Formen der Leistungsüberprüfung entwickeln. Als Alternativen sind hier Portfolios, schriftliche Ausarbeitungen oder mediale Produkte denkbar.

Die sonstige Mitarbeit im Distanzunterricht kann auf viele unterschiedliche Arten erfolgen (Präsentation von Ergebnissen über Telefonate, Audiofiles, Podcasts, Erklärvideos; Mitarbeit in Videokonferenzen, analoge oder digitale Präsentationen, Lerntagebücher, Arbeitsblätter, Hausaufgaben, o.ä.). Die Bewertung der Leistung erfolgt wie im Präsenzunterricht nach den festgelegten und transparenten Standards. Das ‚pädagogische Augenmaß‘ sollte dabei die besonderen Anforderungen und Bedingungen des Distanzlernens berücksichtigen.


[1] Vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht des MSB, S. 4.

[2] Ebd.

[3] Orientierung hierbei gibt die vom MSB veröffentlichte Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht

[4] §29 SchulG, §48 SchulG, §70 SchulG, APO-SI, APO-GOSt

[5] Die Berücksichtigung möglicher Desiderate und daraus resultierender Lernrückstände aus dem allgemeinen Schullockdown im Frühjahr 2020 ist hier zu nennen. Auch kann das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesem Kontext reflektiert werden.

[6] Vgl. Handreichungen zum Distanzlernen, S. 12

Von Published On: 12. November 2020Kategorien: Allgemein