Das Land NRW hat zum 01.09.2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während des Unterrichts aufgehoben (Schulmail vom 31.08.2020). Die Schulleitung hat die SchülerInnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer eindringlich gebeten, das Tragen einer MNB auch im Unterricht beizubehalten, weil dieses derzeit die einzige Möglichkeit ist, den Fremdschutz sicherzustellen. Dabei dient diese Selbstverpflichtung dazu, aus Gründen einzuübender Solidarität freiwillig einen Schutz aller fortzusetzen. Alle Regelungen des Hygieneplans vom 24.08.2020 bleiben zunächst bestehen.

Von Published On: 2. September 2020Kategorien: Allgemein