Der folgende Plan stellt eine Präzisierung bzw. eine Ergänzung des „Rahmen-Hygieneplans für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“ des Landeszentrums für Gesundheit NRW dar [1]. Er konkretisiert die von der Landesregierung für das Schuljahr 2020/21 vorgegebenen Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz. [2, 3, 7] und ersetzt den bisherigen Hygieneplan der Marienschule [4]. Ziel ist eine möglichst vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht. Im Vordergrund stehen die besonderen Hygienemaßnahmen der Schule, die persönlichen- und die organisatorischen Vorkehrungsmaßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern [5]. Diese Maßnahmen sind unbedingt zu befolgen.
1. Hygienemaßnahmen der Schule
- Das Gebäude wird regelmäßig gemäß des obligatorischen Reinigungsplans gereinigt (regelmäßig feucht Wischen, regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen, tägliche Reinigung der Sanitäranlagen).
- Alle WCs und zugängliche Waschbecken in Klassenräumen oder Fachräumen sind mit Seifenspendern und Einmalpapiertüchern ausgestattet.
- An den Eingängen des Gebäudes steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Cafeteria ist unter den für gastronomische Betriebe geltenden Schutzauflagen geöffnet. Die Mensa ist zurzeit geschlossen.
2 .Persönliche Maßnahmen
- Personen, die Symptome der COVID-19 Erkrankung zeigen (z.B. Husten, Fieber) [6], dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Gemäß den Empfehlungen des MSB [8], bitten wir das Elternhaus, SchülerInnen bei Schnupfen zunächst für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause zu lassen. Sollten keine weiteren Symptome hinzukommen und eine Besserung in Sicht sein, kann das Kind die Schule nach 24 Stunden wieder besuchen. Sollte aber keine Besserung eintreten oder weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. [6] auftreten oder Unsicherheiten auftreten, suchen die Betroffenen bitte den Kontakt zu einem Arzt. Dieser entscheidet ggfs. über eine Testung auf das Corona-Virus.
- Wann immer möglich, soll ein Abstand von mindestens 1,5m ist eingehalten werden. Gehen Sie deshalb im Gebäude, besonders im I- und W-Trakt und in Treppenhäusern, immer ganz rechts an der Wand entlang mit Abstand zum Vorangehenden.
- Es gilt die Maskenpflicht des Ministeriums für Bildung (MSB) des Landes NRW [27] im Schulgebäude und auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts:
- MSB: „Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen. Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.“
- Marienschule: Alle Beteiligten sind von der Schulleitung eindringlich gebeten worden, die Masken im Unterricht freiwillig, aus solidarischen Gründen, weiter zu tragen (Maskengebot). Das Tagen einer Maske, die ausschließlich dem Eigenschutz dient ist nicht erlaubt. Wird die Maske von der Lehrkraft nicht getragen, ist sie verpflichtet, den Sicherheitsabstand zu den SchülerInnen mit Hilfe eines Maßstabes (Zollstock oder 1,5m-Stab) zu kontrollieren. Im Unterricht können einzelne SchülerInnen die freiwillig getragene Maske abnehmen, wenn sie z.B. an der Tafel etwas präsentieren oder mündlich geprüft werden. Die Lehrkraft stellt den Mindestabstand zu allen Beteiligten sicher, s.o.
- MSB: „In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.“
- Marienschule: In der Pause zwischen den Unterrichtsstunden kann im nach Jahrgängen getrennten Pausenbereich (Schulhof, s.u.) die Maske zum Essen und Trinken abgesetzt werden. Weiterhin kann einzelnen SchülerInnen in der Unterrichtszeit eine „Maskenpause“ vornehmlich im jeweiligen Pausenbereich (oder auf dem Gang) gewährt werden. Auf die Wahrung des Abstands hat die Lehrkraft hinzuweisen. Weiterhin ist eine „Maskenpause“ der gesamten Lerngruppe unter Aufsicht während Unterrichtszeit im Pausenbereich (draußen) nur unter Einhaltung des 1,5m-Mindestabstandes möglich.
- MSB: „Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen ist der Verzicht auf eine MNB zulässig, wenn – mangels Mindestabstand – zumindest durch einen dokumentierten festen Sitzplan die besondere Rückverfolgbarkeit (§ 2a CoronaSchVO) gewährleistet ist.“
- Marienschule: „Bei Besprechungen, Beratungsgesprächen und Konferenzen außerhalb des Unterrichts gilt ebenfalls das Maskengebot. Die Maske kann aber abgenommen werden, sofern sich alle Beteiligten auf festen Sitzplätzen befinden und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Die Beteiligten sind zur Prüfung des Abstandes verpflichtet.“
- MSB: „Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden. Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet. Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“
- Marienschule: Die Eltern müssen bei der Schulleitung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um eine Befreiung von der Maskenpflicht außerhalb des Unterrichts zu erhalten.
- Beim Abnehmen der Maske ist drauf zu achten, dass die Maske nur an den Befestigungsbändern berührt wird, da die Maskenfläche kontaminiert sein könnte [5].
- Vor jedem Betreten des Schulgebäudes sollten die Hände desinfiziert werden. Alternativ kann auch das Waschbecken im Klassenraum (sofern vorhanden) genutzt werden.
- Möglichst oft die Hände (unbedingt nach dem Toilettengang, 20s- 30s) waschen!
- Es ist die Husten- und Nieß-Etikette (in die Armbeuge, Abwenden von anderen Personen) zu beachten.
- Berührungen der eigenen Nase, der Augen und des Gesichts sind zu vermeiden.
- Auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen sollte verzichtet werden.
- Eine gemeinsame Nutzung von Alltagsgegenständen (Lineale, Taschenrechner, Stifte, Trinkflachen, etc.) im Unterricht ist möglichst zu vermeiden. Werden Gegenstände im Unterricht gemeinsam genutzt (z.B. PC-Tastatur, Tafelstift, Kreide, Experimentiermittel in den Naturwissenschaften, Atlanten in Erdkunde, Schlaginstrumente in Musik) sollen vor- und nach der Benutzung die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Reinigung/Desinfektion kann entfallen, wenn die Pause kurz bevorsteht. Denn hier werden ja wieder die Hände gereinigt/desinfiziert.
- Falls nötig, wird vor dem WC wird mit Abstand gewartet. Um Schlangenbildung zu vermeiden, ist es wünschenswert auch während der Unterrichtszeit das WC zu nutzen.
- Sollte ein Smartphone vorhanden sein, empfiehlt sich die Installation und Nutzung der Corona-Warn-App.
- Allen Lehrkräften wird eine freiwillige, regelmäßige Testung auf das Corona-Virus im Zweiwochentakt empfohlen.
3. Organisatorische Maßnahmen
- Mindestens alle 20 Minuten und in den Pausen müssen die Unterrichtsräume durch die Lehrkraft durchlüftet werden (Fenster ganz öffnen, Sonnenschutz hochfahren, Hauptgebäude 1. + 2. OG Fenster auf- und wieder zuschließen).
- Um die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten nach einem möglichen COVID-19 Fall zu gewährleisten, findet der Unterricht in festen Lerngruppen statt. Die feste Lerngruppe ist immer die entsprechende Jahrgangsstufe (in der Sekundarstufe 1 hauptsächlich der Klassenverband, Mischungen erfolgen in Kursen der 2. Fremdsprache, in den Religions- und Wahlpflichtkursen).
- Um Begegnungen zwischen diesen festen Lerngruppen so kurz wie möglich zu halten, wird auf die Durchführung von jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften (Musik-AGs, Theater-AG, NaWi-AG, Sport-AGs) verzichtet.
- Für den Nachhilfeunterricht (Schüler helfen Schülern) wurde ein Hygienekonzept erarbeitet, so dass die Nachhilfe im Schulgebäude stattfinden kann. Hierzu muss die Nachhilfe verpflichtend im Schulbüro angemeldet werden. Dort erhält der Nachhilfe-LehrerIn ein entsprechendes Formblatt mit allen Informationen zu den Hygieneregeln und der Rückverfolgbarkeit.
- Bei jahrgangsübergreifenden Schulveranstaltungen (z.B. Gottesdienste ohne Gesang) wird auf die räumliche Trennung dieser festen Gruppen besonders geachtet.
- Schulfahrten und Exkursionen finden in diesem Schulhalbjahr nicht statt.
- Ein Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt über den zugewiesenen Ein- bzw. Ausgang (Sekundarstufe 1: Freitreppe und Keller, Sekundarstufe 2: Turm und Mensa). An den Zugängen gibt es Aufsichten.
- Zum Beginn ihres Schultages und nach den Pausen gehen sie SchülerInnen selbstständig durch den zugewiesenen Eingang auf direktem Weg möglichst unter Wahrung des Mindestabstandes in ihren (schon aufgeschlossenen) Unterrichtsraum. Die unterrichtende Lehrkraft wartet dort schon auf sie (bei Unterrichtsbeginn ist mindestens 10 Minuten vor Beginn vor Ort).
- Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten gelten die folgenden Dokumentationspflichten:
- In der Sekundarstufe 1 sitzen im Unterrichtsraum SchülerInnen in einer festen Sitzordnung (Tische nicht umstellen!) gemäß eines von der Klassenlehrkraft erstellen Sitzplans. Dieser wird ins Klassenbuch geklebt. In Fachräumen, bei denen der Sitzplan aufgrund der räumlichen Gegebenheiten geändert werden muss, erstellt die Fachlehrkraft einen eigenen Sitzplan und klebt ihn mit Vermerk des Faches zusätzlich ins Klassenbuch. Die Anwesenheit der SchülerInnen wird im Klassenbuch vermerkt.
- In der Sekundarstufe 2 und den Mischkursen der Sekundarstufe 1 (Religionsunterricht, 2. Fremdsprache, Wahlpflichtfach) sitzen die Schülerinnen ebenfalls immer in einer festen Sitzordnung (Tische nicht umstellen!). Ein Sitzplan wird ins Kursheft geklebt. Die Anwesenheit der SchülerInnen wird im Kursheft vermerkt. Dieses wird am Ende des Schultages im Fach der Lehrkraft gelagert, so dass es jederzeit eingesehen werden kann.
- Über die Anwesenheit bei Konferenzen und Dienstbesprechungen wird Protokoll geführt.
- Für sonstige Besprechungen (z.B. Beratungsgespräche) muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
- Gruppen- und Partnerarbeiten im Unterrichtsraum ohne Änderung der Sitzordnung sind möglich. Gruppenarbeiten mit Änderung der Sitzordnung (Gruppenpuzzle, Zufallsgruppen, Stationenlernen etc.) sind nicht möglich. Unter Beibehaltung der Gruppenzusammensetzung der Sitzordnung können die Gruppenarbeiten auch im Außengelände (im jeweiligen Pausenbereich) durchgeführt werden.
- Werden bei Schüleranschrieben oder Präsentationen Gegenstände von mehreren Personen genutzt, sollten diese vor und nach der Nutzung (z.B. Tafelstift, Kreide) die Hände waschen oder desinfizieren (s.o.).
- Einstündige Klassenarbeiten werden unter Beibehaltung des Maskengebots in der Sekundarstufe 1 im Klassenraum geschrieben. Mehrstündige Klassenarbeiten oder Klausuren werden nach Möglichkeit in Räume geschrieben, bei denen die Sitzplätz einen Mindestabstand von 1,5m aufweisen. Hier kann die Maske am Platz abgenommen werden.
- Die SchülerInnen verbringen die Pausen auf einem zugewiesenen, nach Jahrgängen getrennten Pausenplatz auf dem Schulhof (Sekundarstufe 1) bzw. Platz vor dem Kirchturm (Sekundarstufe 2). Aufsichten sind eingeteilt. Bei starkem Regen (die Regenpause wird ca. 15 min vorher per Durchsage angesagt) bleiben alle SchülerInnen der Sekundarstufe 1 im Klassenraum. SchülerInnen der Sekundarstufe 2 bleiben in ihrem Aufenthaltsbereich: EF-Eingangshalle, Q1-Lichthof 1. OG., Q2-Lichthof 2. OG). Den SchülerInnen wird durch die Lehrkraft ermöglicht vor der Regenpause auf ihrem Sitzplatz zu essen und zu trinken. Dazu kann die MNB abgenommen werden. In der Regenpause selbst sollte die MNB getragen werden. Eine „Maskenpause“ (s.o.) wird durch die nach der Pause unterrichtende Lehrkraft draußen nachgeholt, sobald/wenn es das Wetter zulässt.
- Der Besuch der Cafeteria ist auch innerhalb der Unterrichtszeit durch einzelne SchülerInnen möglich, um Warteschlangen zu vermeiden.
- Freistunden und die Mittagspause in der Sekundarstufe 2 sollen möglichst außerhalb des Schulgeländes verbracht werden. Alternativ stehen der zugewiesenen Pausenbereich im Außengelände, der Aufenthaltsraum der Oberstufe und der Arbeitsraum im Keller zur Verfügung, die unter Beachtung der Hygienevorgaben genutzt werden kann (Eintragen von Namen und Verweildauer in Liste!).
- Eine etwaige Mittagspause der Jahrgänge 8 und 9 wird als „normale“ Pause in dem jeweiligen Pausenbereich (s.o.) verbracht unter Aufsicht. Sie dauert ausnahmsweise nur 15 Minuten.
- Für den Sport-, Musik und Naturwissenschaftsunterricht gelten zusätzliche Regelungen (z.B. kein Gesang im Musikunterricht). Diese werden von den Fachlehrkräften mitgeteilt.
4. Quellen
[1] https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/rahmen-hygieneplan.pdf (Letzter Aufruf: 05.08.2020) [2] https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn (Letzter Aufruf 05.08.2020) [3] https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage-2-hinweise-und-verhaltensempfehlungen-fuer-den-infektionsschutz-an-schulen-im-zusammenh.pdf (Letzter Aufruf: 06.09.2020) [4] https://marienschule-bielefeld.de/neuer-hygieneplan-der-marienschule-bielefeld/ (Letzter Aufruf: 06.09.2020) [5] https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/18042020-umgang-mit-dem-corona-virus (Letzter Aufruf: 05.08.2020) [6] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2 (Letzter Aufruf 05.08.2020) [7] https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb (Letzter Aufruf: 06.09.2020) [8] https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung (Letzter Aufruf: 06.09.2020)