Der folgende Plan stellt eine Präzisierung bzw. eine Ergänzung des „Rahmen-Hygieneplans für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche“ des Landeszentrums für Gesundheit NRW dar [1]. Er konkretisiert die von der Landesregierung für das Schuljahr 2020/21 vorgegebenen Maßnahmen zur Hygiene und zum Infektionsschutz. [2,3] und ersetzt den bisherigen Hygieneplan der Marienschule [4]. Ziel ist eine möglichst vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht. Im Vordergrund stehen die besonderen Hygienemaßnahmen der Schule, die persönlichen- und die organisatorischen Vorkehrungsmaßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern [5]. Diese Maßnahmen sind unbedingt zu befolgen.
1. Hygienemaßnahmen der Schule
- Das Gebäude wird regelmäßig gemäß des obligatorischen Reinigungsplans gereinigt (regelmäßig feucht Wischen, regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen, tägliche Reinigung der Sanitäranlagen).
- Alle WCs und zugängliche Waschbecken in Klassenräumen oder Fachräumen sind mit Seifenspendern und Einmalpapiertüchern ausgestattet.
- An den Eingängen des Gebäudes steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Cafeteria ist unter den für gastronomische Betriebe geltenden Schutzauflagen geöffnet. Die Mensa ist zurzeit geschlossen.
2. Persönliche Maßnahmen
- Personen, die Symptome der COVID-19 Erkrankung zeigen (z.B. Husten, Fieber) [6], dürfen das Schulgebäude nicht betreten.
- Wann immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,5m ist eingehalten werden. Gehen Sie deshalb im Gebäude, besonders im I- und W-Trakt und in Treppenhäusern, immer ganz rechts an der Wand entlang mit Abstand zum Vorangehenden.
- Es gilt die Maskenpflicht des Ministeriums für Bildung (MSB) des Landes NRW [1]: „An allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“ Marienschule: Das Tagen einer Maske, die ausschließlich dem Eigenschutz dient ist nicht erlaubt. Wird die Maske von der Lehrkraft aus pädagogischen Gründen abgenommen, ist sie verpflichtet, den Sicherheitsabstand zu den SchülerInnen mit Hilfe eines Maßstabes (Zollstock oder 1,5m-Stab) sicherzustellen.MSB: „Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten bzw. in Prüfungssituation absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten.“ Marienschule: In der Pause zwischen den Unterrichtsstunden kann im nach Jahrgängen getrennten Pausenbereich (Schulhof, s.u.) die Maske zum Essen und Trinken abgesetzt werden. Weiterhin kann einzelnen SchülerInnen in der Unterrichtszeit eine „Maskenpause“ vornehmlich im jeweiligen Pausenbereich (oder bei Regen auf dem Gang) gewährt werden. Auf die Wahrung des Abstands hat die Lehrkraft hinzuweisen. Weiterhin ist eine „Maskenpause“ der gesamten Lerngruppe unter Aufsicht während Unterrichtszeit im Pausenbereich (draußen) nur unter Einhaltung des 1,5m-Mindestabstandes möglich. (pädagogische Erfordernisse). Im Unterricht können einzelne SchülerInnen die Maske abnehmen, wenn sie z.B. an der Tafel etwas präsentieren oder mündlich geprüft werden. Die Lehrkraft stellt den Mindestabstand zu allen Beteiligten sicher, s.o. (Zielsetzung des Unterrichts)Bei Besprechungen, Beratungsgesprächen und Konferenzen außerhalb des Unterrichts kann die Maske abgenommen werden, sofern sich alle Beteiligten auf festen Sitzplätzen befinden und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Die Beteiligten sind zur Prüfung des Abstandes verpflichtet. (schulische Arbeit) MSB: „Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.“ Marienschule: die Eltern müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. MSB: „Die hier zum Mund- Nasen-Schutz getroffenen Regelungen sind angesichts der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen angemessene Maßnahmen zum Infektionsschutz. Sie werden vorerst bis zum 31. August 2020 befristet und bieten so die Gelegenheit, die Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere während und nach der ferienbedingten Rückreisewelle sorgfältig zu beobachten und dann neu zu bewerten. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. eine Million Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jede Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben. Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen.“ Beim Abnehmen der Maske ist drauf zu achten, dass die Maske nur an den Befestigungsbändern berührt wird, da die Maskenfläche kontaminiert sein könnte [5].
- Vor dem Betreten des Schulgebäudes sollten die Hände desinfiziert werden. Alternativ kann auch das Waschbecken im Klassenraum (sofern vorhanden) genutzt werden.
- Möglichst oft die Hände (unbedingt nach dem Toilettengang, 20s- 30s) waschen!
- Es ist die Husten- und Nieß-Etikette (in die Armbeuge, Abwenden von anderen Personen) zu beachten.
- Berührungen der eigenen Nase, der Augen und des Gesichts sind zu vermeiden.
- Auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen sollte verzichtet werden.
- Eine gemeinsame Nutzung von Alltagsgegenständen (Lineale, Taschenrechner, Stifte, Trinkflachen, etc.) im Unterricht ist möglichst zu vermeiden. Werden Gegenstände im Unterricht gemeinsam genutzt (z.B. PC-Tastatur, Tafelstift, Kreide, Experimentiermittel in den Naturwissenschaften, Atlanten in Erdkunde, Schlaginstrumente in Musik) sollen vor- und nach der Benutzung die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Reinigung/Desinfektion kann entfallen, wenn die Pause kurz bevorsteht. Denn hier werden ja wieder die Hände gereinigt/desinfiziert.
- Falls nötig, wird vor dem WC wird mit Abstand gewartet. Um Schlangenbildung zu vermeiden, ist es wünschenswert auch während der Unterrichtszeit das WC zu nutzen.
- Sollte ein Smartphone vorhanden sein, empfiehlt sich die Installation und Nutzung der Corona-Warn-App.
- Allen Lehrkräften wird eine freiwillige, regelmäßige Testung auf das Corona-Virus im Zweiwochentakt empfohlen.
3. Organisatorische Maßnahmen
- Mindestens alle 20 Minuten und in den Pausen müssen die Unterrichtsräume durch die Lehrkraft durchlüftet werden (Fenster ganz öffnen, Sonnenschutz hochfahren, Hauptgebäude 1. + 2. OG Fenster auf- und wieder zuschließen).
- Um die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten nach einem möglichen COVID-19 Fall zu gewährleisten, findet der Unterricht in festen Lerngruppen statt. Die feste Lerngruppe ist immer die entsprechende Jahrgangsstufe (in der Sekundarstufe 1 hauptsächlich der Klassenverband, Mischungen erfolgen in Kursen der 2. Fremdsprache, in den Religions- und Wahlpflichtkursen).
- Um Begegnungen zwischen diesen festen Lerngruppen so kurz wie möglich zu halten, wird auf die Durchführung von jahrgangsübergreifenden Arbeitsgemeinschaften (Musik-AGs, Theater-AG, NaWi-AG, Sport-AGs) verzichtet.
- Ebenso wird aus demselben Grund zunächst bis zum 31.08.2020 auf den jahrgangsübergreifenden Nachhilfeunterricht im Schulgebäude (Schüler helfen Schülern) verzichtet.
- Bei jahrgangsübergreifenden Schulveranstaltungen (z.B. Gottesdienste ohne Gesang) wird auf die räumliche Trennung dieser festen Gruppen besonders geachtet.
- Schulfahrten und Exkursionen finden in diesem Schulhalbjahr nicht statt.
- Ein Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt über den zugewiesenen Ein- bzw. Ausgang (Sekundarstufe 1: Freitreppe und Keller, Sekundarstufe 2: Turm und Mensa). An den Zugängen gibt es Aufsichten.
- Zum Beginn ihres Schultages und nach den Pausen gehen sie SchülerInnen selbstständig durch den zugewiesenen Eingang auf direktem Weg möglichst unter Wahrung des Mindestabstandes in ihren (schon aufgeschlossenen) Unterrichtsraum. Die unterrichtende Lehrkraft wartet dort schon auf sie (bei Unterrichtsbeginn ist mindestens 10 Minuten vor Beginn vor Ort).
- Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten gelten die folgenden Dokumentationspflichten: In der Sekundarstufe 1 sitzen im Unterrichtsraum SchülerInnen in einer festen Sitzordnung (Tische nicht umstellen!) gemäß eines von der Klassenlehrkraft erstellen Sitzplans. Dieser wird ins Klassenbuch geklebt. In Fachräumen, bei denen der Sitzplan aufgrund der räumlichen Gegebenheiten geändert werden muss, erstellt die Fachlehrkraft einen eigenen Sitzplan und klebt ihn mit Vermerk des Faches zusätzlich ins Klassenbuch. Die Anwesenheit der SchülerInnen wird im Klassenbuch vermerkt. In der Sekundarstufe 2 und den Mischkursen der Sekundarstufe 1 (Religionsunterricht, 2. Fremdsprache, Wahlpflichtfach) sitzen die Schülerinnen ebenfalls immer in einer festen Sitzordnung (Tische nicht umstellen!). Ein Sitzplan wird ins Kursheft geklebt. Die Anwesenheit der SchülerInnen wird im Kursheft vermerkt. Dieses wird am Ende des Schultages im Fach der Lehrkraft gelagert, so dass es jederzeit eingesehen werden kann.
- Über die Anwesenheit bei Konferenzen und Dienstbesprechungen wird Protokoll geführt.
- Für sonstige Besprechungen (z.B. Beratungsgespräche) muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
- Gruppen- und Partnerarbeiten ohne Änderung der Sitzordnung sind möglich. Gruppenarbeiten mit Änderung der Sitzordnung (Gruppenpuzzle, Zufallsgruppen, Stationenlernen etc.) sind nicht möglich.
- Werden bei Schüleranschrieben oder Präsentationen Gegenstände von mehreren Personen genutzt, sollten diese vor und nach der Nutzung (z.B. Tafelstift, Kreide) die Hände waschen oder desinfizieren (s.o.).
- Die SchülerInnen verbringen die Pausen auf einem zugewiesenen, nach Jahrgängen getrennten Pausenplatz auf dem Schulhof (Sekundarstufe 1) bzw. Platz vor dem Kirchturm (Sekundarstufe 2). Aufsichten sind eingeteilt. Bei starkem Regen bleiben alle SchülerInnen der Sekundarstufe 1 im Klassenraum. Schüler der Sekundarstufe 2 bleiben in ihrem Aufenthaltsbereich: EF-Eingangshalle, Q1-Lichthof 1. OG., Q2-Lichthof 2. OG). Da der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, darf die Maske nicht (zum Essen) abgesetzt werden. Eine „Maskenpause“ (s.o.) wird dann durch die nach der Pause unterrichtende Lehrkraft nachgeholt, sobald es das Wetter zulässt.
- Der Besuch der Cafeteria ist auch innerhalb der Unterrichtszeit durch einzelne SchülerInnen möglich, um Warteschlangen zu vermeiden.
- Freistunden und die Mittagspause in der Sekundarstufe 2 sollen möglichst außerhalb des Schulgeländes verbracht werden. Alternativ stehen der zugewiesenen Pausenbereich im Außengelände, der Aufenthaltsraum der Oberstufe und der Arbeitsraum im Keller zur Verfügung, die unter Beachtung der Hygienevorgaben genutzt werden kann (Eintragen von Namen und Verweildauer in Liste!).
- Eine etwaige Mittagspause der Jahrgänge 8 und 9 wird als „normale“ Pause in dem jeweiligen Pausenbereich (s.o.) verbracht unter Aufsicht. Sie dauert ausnahmsweise nur 15 Minuten.
- Für den Sport-, Musik und Naturwissenschaftsunterricht gelten zusätzliche Regelungen (z.B. kein Gesang im Musikunterricht). Diese werden von den Fachlehrkräften mitgeteilt.
4. Zusätzliche Regelungen
5. Quellen (Letzter Aufruf 05.08.2020)